Gute Gründe für...
Gemeinsam erfolgreich!
Die augenoptische Interessenvertretung ist die Aufgabe unserer Landesinnung. Sie wird leider oft unterschätzt, weil sie nicht immer in „Euro und Cent” sichtbar wird. Aber ohne sie würde Ihr beruflicher Alltag ganz anders aussehen!
Was wir für Sie erreichen:
Refraktionsrecht, Kontaktlinsenanpassung, Meisterausbildung, überbetriebliche Ausbildung, Ausnahmegenehmigung, Höherpositionierung und vieles, vieles mehr... Dafür stehen wir!
Wofür wir uns einsetzen:
Erhaltung und Durchsetzung der Meisterpräsenz im Augenoptiker-Handwerk, Einführung eines Wiederholungs-Sehtests für ALLE Autofahrer, Abbau von Bürokratie-Barrieren für kleine und mittlere Unternehmen, Unterstützung seitens der Politik für wichtige Belange der Augengesundheit, etc. etc.
Interessenvertretung:
Auch die Lobbyarbeit und den Kontakt zu wichtigen Entscheidungsträgern aus Politik und Gesundheitswesen nehmen wir sehr ernst. Damit Ihre Interessen gewahrt bleiben und Ihre Arbeit gestärkt wird!
Mit einer Innungsmitgliedschaft treffen Sie die richtige Wahl.
Denn: Die Mitgliedschaft ist mehr wert als das Papier Ihrer Beitrittserklärung.
Mit Ihrem Grundbeitrag sorgen Sie dafür, dass Musterprozesse geführt werden können. Auch der berufspolitischen Lobbyarbeit ebnen Sie erst durch Ihre Mitgliedschaft den Weg. Sie unterstützen also aktiv Ihren Berufsstand.
Der Zusatzbeitrag kommt der Ausbildung in der Augenoptik zugute. Qualifizierter und gut ausgebildeter Nachwuchs ist unbezahlbar. Für Sie als Inhaber, für Ihre Kunden als Ansprechpartner. Das ist Ihre Investition in die Zukunft!
Mit dem Fortbildungsbeitrag werden die Fachhochschulen finanziell unterstützt. Somit schaffen Sie die Basis für die Höherpositionierung Ihres Berufsstandes.
Und der restliche Beitrag? Sie haben Fragen zur Abrechnung mit den Krankenkassen, brauchen arbeitsrechtlichen Rat, suchen einen neuen Gesellen oder wollen Ihre Marketingaktivitäten überprüfen lassen? Kein Problem! Denn unser Service- und Dienstleistungsangebot steht Ihnen als Innungsmitglied offen.
Wobei Ihnen die Innung ganz konkret hilft??
Zum Beispiel dabei, die bürokratischen Hürden zu meistern, die gefühlt täglich neu auf Sie zukommen!!
Um nur einige gesetzliche Neuerungen und deren Herausforderungen der letzten Jahre zu benennen, die wir mit Ihnen gemeinsam gemeistert haben:
- 2016: Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen, Übergangsfrist der Kassenrichtlinie 2010 endet
- 2017: Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG), Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen, Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Transparenzregister
- 2018: Kassennachschau, Datenschutzgrundverordnung EU (DSGVO)
- 2019: Verpackungsgesetz und Verpackungsregister
- 2020: Medizinprodukteanpassungsgesetz EU (MPAnpG_EU)
2020-2022: ca. 50 verschiedene Corona-Verordnungen pro Bundesland, zzgl. Absonderungsverordnungen, Infektionsschutzgesetz, Arbeitsschutzverordnungen, Hygienevorschriften etc.
- 2021: neue Festbeträge, neue Versorgungsverträge, neue Zusatzvorschriften
2022: Nachweisgesetz, Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV), Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV)
- 2024: Geldwäschegesetz überarbeitet, …
Neuigkeiten
Termine
03.12.2024: Jungunternehmertreff, Oldenburg
05.12.2024: Jungunternehmertreff, Neumünster
17.12.2024: Jungunternehmertreff, Hannover
23.12.24 - 01.01.25: LI-Geschäftsstelle geschlossen
31.01. - 02.02.2025: opti, München